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   LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2010 - 8 Sa 579/09   

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https://dejure.org/2010,13911
LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2010 - 8 Sa 579/09 (https://dejure.org/2010,13911)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.02.2010 - 8 Sa 579/09 (https://dejure.org/2010,13911)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. Februar 2010 - 8 Sa 579/09 (https://dejure.org/2010,13911)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 20 Abs 1 TV-L, § 20 Abs 2 TV-L, § 20 Abs 3 TV-L, § 20 Abs 4 TV-L
    Kürzung der tariflichen Jahressonderzahlung nach § 20 Abs 4 TV-L

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kürzung der Jahressonderzahlung einer Lehrkraft bei einmonatiger Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TV-L § 20 Abs. 4
    Kürzung der Jahressonderzahlung einer Lehrkraft bei einmonatiger Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 16.06.2004 - 4 AZR 408/03

    Tarifliche Alterssicherung: Einbeziehung der Provision

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2010 - 8 Sa 579/09
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG vom 16.06.2004 - 4 AZR 408/03 - AP Nr. 24 zu § 4 TVG Effektivklausel, m.w.N.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.06.2011 - 15 Sa 483/11

    Berechnung der Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L

    War ein Arbeitnehmer in einem Kalenderjahr auf Basis von zwei Arbeitsverhältnissen tätig, bemisst sich die Höhe der Jahressonderzahlung ausschließlich nach dem Arbeitsverhältnis, dass den Stichtag (1. Dezember) mit einschließt (a. A. LArbG Rheinland-Pfalz vom 10.02.2010 - 8 Sa 579/09 - juris).

    (So die Ansicht der Vorinstanz unter Hinweis auf LAG Rheinland-Pfalz 10.02.2010 - 8 Sa 579/09 - juris Rn. 26).

    Die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision liegen vor (§ 72 ArbGG, da eine höchstrichterliche Entscheidung zur Auslegung des § 20 TV-L noch aussteht und das hiesige Urteil von der Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz (10.02.2010 - 8 Sa 579/09 - juris) abweicht.

  • LAG Baden-Württemberg, 16.12.2011 - 7 Sa 135/11

    Bemessung der Höhe der Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L - Tarifauslegung

    Ein zuvor im Kalenderjahr beendetes Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber ist bei der Bemessung der Höhe der Jahressonderzahlung nicht zu berücksichtigen (so auch LAG Berlin-Brandenburg vom 15. Juni 2011 - 15 Sa 483/11 - juris; a. A. LAG Rheinland-Pfalz vom 10. Februar 2010 - 8 Sa 579/09 - juris).

    (a) Entgegen der Ansicht der Vorinstanz und des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz im Urteil vom 10.02.2010 (8 Sa 579/09 -, juris-Zitat zu II der Gründe = Rn. 26) ist der Wortlaut des § 20 Abs. 4 TV-L, der Tatbestände der Anspruchsminderung und der Anspruchserhaltung der nach Abs. 1 des § 20 TV-L dem Grunde nach entstandenen und nach Abs. 2 und 3 der Höhe nach berechneten Jahressonderzahlung im Sinne eines Zwölftelungsprinzipes regelt, nicht eindeutig.

  • LAG Düsseldorf, 25.10.2011 - 17 Sa 732/11

    Jahressonderzahlung bei unterbrochenem Arbeitsverhältnis; unbegründete

    Dies lässt den Schluss zu, dass sich auch der Kürzungstatbestand auf das aktuelle Arbeitsverhältnis bezieht (LAG Köln 15.04.2011 - 10 Sa 1197/10 - öAT 2011, S. 189, juris .de; Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen - 10 AZR 488/11 - andere Auffassung LAG Rheinland-Pfalz Urteil v. 10.02.2010 - 8 Sa 579/09 - juris.de; Bepler/Böhle/Meerkamp/Stöhr BeckOK 2011 TV-L § 20 F II).
  • ArbG Düsseldorf, 20.06.2011 - 12 Ca 1656/11

    Jahressonderzahlung

    Weder aus der Tarifnorm noch aus dem tariflichen Gesamtzusammenhang ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass bei einer rechtlichen Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses die Jahressonderzahlung auch entsprechend dem zeitlichen Anteil der vor der Unterbrechung liegenden Kalendermonate zu kürzen ist (so auch ausdrücklich LAG Rheinland-Pfalz vom 10.2.2010 - 8 Sa 579/09 - zitiert nach juris).
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